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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 228/02

Gesetze: AO § 122, AO § 124, AO § 125

Nichtigkeit eines "zweiten" Steuerbescheides

Leitsatz

Ein Steuerbescheid kann nur mit Bekanntgabewillen der Behörde ergehen. Die Aufgabe des Bekanntgabewillens, die vor Absendung an den Steuerpflichtigen erfolgt, braucht nur in den Akten dokumentiert, nicht aber dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben zu werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAB-25245

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