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BFH Urteil v. - VIII R 104/03

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4

Bei Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG können Aufwendungen eines ledigen Auszubildenden für auswärtige Unterbringung nicht berücksichtigt werden

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 1525
BFH/NV 2004 S. 1525 Nr. 11
WAAAB-25964

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