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BFH Urteil v. - VII R 55/03 BStBl 2005 II S. 7

Gesetze: AO 1977AO 1977 § 222AO 1977 § 226 Abs. 1BGB § 387BGB § 406

Erklärung der Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger nach Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs

Leitsatz

Wird eine gegen das FA gerichtete Forderung abgetreten und besteht für das FA im Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Abtretung eine Aufrechnungslage gegenüber dem bisherigen Gläubiger, die das FA nach § 226 Abs. 1 AO 1977 i.V.m. § 406 BGB berechtigt, die Aufrechnung mit ihrer Gegenforderung auch gegenüber dem neuen Gläubiger der Hauptforderung zu erklären, so werden diese eingetretenen Rechtswirkungen des § 406 BGB durch eine nachträglich vom FA gewährte Stundung der Gegenforderung, die auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Abtretung zurückwirkt, nicht beseitigt.

Fundstelle(n):
BStBl 2005 II Seite 7
BB 2004 S. 2000 Nr. 37
BFH/NV 2004 S. 1435
BFH/NV 2004 S. 1435 Nr. 10
BStBl II 2005 S. 7 Nr. 1
DB 2004 S. 1974 Nr. 37
DStRE 2004 S. 1243 Nr. 20
INF 2004 S. 761 Nr. 20
StB 2004 S. 367 Nr. 10
RAAAB-25970

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