Erklärung der Aufrechnung gegenüber dem neuen
Gläubiger nach Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs
Leitsatz
Wird eine gegen das FA gerichtete
Forderung abgetreten und besteht für das FA im Zeitpunkt der
Kenntniserlangung von der Abtretung eine Aufrechnungslage gegenüber dem
bisherigen Gläubiger, die das FA nach
§ 226 Abs. 1
AO 1977 i.V.m.
§ 406 BGB
berechtigt, die Aufrechnung mit ihrer Gegenforderung auch gegenüber dem
neuen Gläubiger der Hauptforderung zu erklären, so werden diese
eingetretenen Rechtswirkungen des
§ 406 BGB
durch eine nachträglich vom FA gewährte Stundung der Gegenforderung,
die auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Abtretung zurückwirkt,
nicht beseitigt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2005 II Seite 7 BB 2004 S. 2000 Nr. 37 BFH/NV 2004 S. 1435 BFH/NV 2004 S. 1435 Nr. 10 BStBl II 2005 S. 7 Nr. 1 DB 2004 S. 1974 Nr. 37 DStRE 2004 S. 1243 Nr. 20 INF 2004 S. 761 Nr. 20 StB 2004 S. 367 Nr. 10 RAAAB-25970