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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 20/01

Gesetze: EStG § 15, EStG § 18, GewStG § 2

Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit eines Einzelunternehmers

Leitsatz

Ein Einzelunternehmer kann nebeneinander eine gewerbliche und eine freiberufliche Tätigkeit (hier als Krankengymnast) ausüben. Die Geprägetheorie gilt beim Einzelunternehmer nicht. Die Tätigkeiten sind steuerlich getrennt zu behandeln, wenn eine Trennung ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist oder diese anhand bekannter Daten geschätzt werden können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 149 Nr. 3
UAAAB-26111

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