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FG München Urteil v. - 4 K 3589/03

Gesetze: BewG § 138 ff., BGB § 242

Erschlichene verbindliche Auskunft über Bedarfswert § 138 BewG

Verbindliche Auskunft über Bedarfswert eines Grundstücks

Feststellung des Grundstückswertes zum

Leitsatz

Eine verbindliche Auskunft über den Bedarfswert von Grundstücken betrifft nur die tatsächlich unter dem vom Antragsteller genannten Az erfassten Grundstücke. Eine unklare Darstellung des Sachverhalts liegt in seiner Risikosphäre.

Fundstelle(n):
WAAAB-26132

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