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FG München Urteil v. - 14 K 4690/01

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Gelegentliche Bauträgertätigkeit nicht umsatzsteuerpflichtig

Umsatzsteuer 1992, 1993

Leitsatz

Eine Bauträgertätigkeit erfüllt nicht die Voraussetzung einer umsatzsteuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeit, wenn sie lediglich einmalig und anlässlich eines eigenen Hausbaus ausgeübt wird.

Fundstelle(n):
DAAAB-26442

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