Wertersatzanspruch nach Absichtsanfechtung gegenüber einem
geschäftsunfähigen Kind
Leitsatz
Hat der Vollstreckungsschuldner
seinem geschäftsunfähigen Kind in
Gläubigerbenachteiligungsabsicht ein Geldguthaben auf einem Festgeldkonto
bei einer Bank zugewendet und dieses Guthaben kurze Zeit später wieder
abgeräumt und für eigene Zwecke verwendet, so ist der dem
Anfechtungsgläubiger nach erfolgter Absichtsanfechtung zustehende
Wertersatzanspruch aus Gründen des Schutzes Geschäftsunfähiger
in entsprechender Anwendung des
§ 7 Abs. 2
AnfG a.F. auf die bei dem Kind noch vorhandene
Bereicherung beschränkt. Herauszugebende Bereicherung kann hiernach der
dem Kind gegen seinen Vater zustehende Schadensersatzanspruch wegen Verletzung
der elterlichen Vermögenssorgepflicht aus § 1626
Abs. 1,
§ 1664 BGB
sein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2004 II Seite 923 BB 2004 S. 2112 Nr. 39 BFH/NV 2004 S. 1560 BStBl II 2004 S. 923 Nr. 21 DStRE 2004 S. 1245 Nr. 20 KÖSDI 2004 S. 14360 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2005 S. 4269 StB 2004 S. 403 Nr. 11 JAAAB-26547