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BFH Urteil v. - VII R 16/02 BStBl 2004 II S. 923

Gesetze: AnfG (a.F.) § 3 Abs. 1 Nr. 1AnfG (a.F.) § 7AO 1977 § 191 Abs. 1FGO § 53 Abs. 2FGO § 54FGO § 116 Abs. 7FGO § 120 Abs. 2 Satz 1BGB § 166 Abs. 1BGB § 818 Abs. 3BGB § 1626 Abs. 1BGB § 1629 Abs. 1BGB § 1664ZPO (a.F.) § 182

Wertersatzanspruch nach Absichtsanfechtung gegenüber einem geschäftsunfähigen Kind

Leitsatz

Hat der Vollstreckungsschuldner seinem geschäftsunfähigen Kind in Gläubigerbenachteiligungsabsicht ein Geldguthaben auf einem Festgeldkonto bei einer Bank zugewendet und dieses Guthaben kurze Zeit später wieder abgeräumt und für eigene Zwecke verwendet, so ist der dem Anfechtungsgläubiger nach erfolgter Absichtsanfechtung zustehende Wertersatzanspruch aus Gründen des Schutzes Geschäftsunfähiger in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 AnfG a.F. auf die bei dem Kind noch vorhandene Bereicherung beschränkt. Herauszugebende Bereicherung kann hiernach der dem Kind gegen seinen Vater zustehende Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der elterlichen Vermögenssorgepflicht aus § 1626 Abs. 1, § 1664 BGB sein.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 923
BB 2004 S. 2112 Nr. 39
BFH/NV 2004 S. 1560
BStBl II 2004 S. 923 Nr. 21
DStRE 2004 S. 1245 Nr. 20
KÖSDI 2004 S. 14360 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2005 S. 4269
StB 2004 S. 403 Nr. 11
JAAAB-26547

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