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BFH Beschluss v. - VI B 118/03

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur bei Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 1658
BFH/NV 2004 S. 1658 Nr. 12
KAAAB-26713

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