Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung
von zwei aufgeteilten Mehrfamilienhäusern an nur zwei Erwerber
Leitsatz
1. Werden zwei —in
Eigentumswohnungen aufgeteilte— Mehrfamilienhäuser in zwei
Kaufverträgen an zwei verschiedene Erwerber mit Gewinnerzielungsabsicht
veräußert, liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor.
2. Gleichheitsrechtlich unbedenklich
ist es, die Veräußerung von zwei ungeteilten
Mehrfamilienhäusern an zwei Erwerber im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze nur
als zwei Objekte zu bewerten, hingegen die Veräußerung von zwei in
Wohneigentum aufgeteilten Mehrfamilienhäusern en bloc an zwei Erwerber als
Veräußerung der der Zahl der Wohneigentumsrechte entsprechenden
Objektzahl zu qualifizieren. Insoweit liegen weder rechtlich noch
wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte
vor.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2004 II Seite 950 BB 2004 S. 2173 Nr. 40 BFH/NV 2004 S. 1587 BFH/NV 2004 S. 1587 Nr. 11 BStBl II 2004 S. 950 Nr. 21 DB 2004 S. 2512 Nr. 47 DStR 2004 S. 1688 Nr. 40 DStRE 2004 S. 1255 Nr. 20 FR 2005 S. 203 Nr. 4 INF 2004 S. 801 Nr. 21 KÖSDI 2004 S. 14393 Nr. 11 StB 2004 S. 401 Nr. 11 DAAAB-26724