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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5224/01 EFG 2005 S. 719

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, AO § 174 Abs. 1

Zur Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheides

Leitsatz

Die Änderung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 1 AO setzt voraus, dass der Bescheid der aufgehoben werden soll als fehlerhaft anzusehen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 719
EFG 2005 S. 719 Nr. 9
FAAAB-26865

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