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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5407/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Strafverteidigungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Leitsatz

Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten ist, dass die dem Arbeitnehmer vorgeworfene Tat nicht aus dem Rahmen der üblichen Berufstätigkeit fällt, sie also bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden sein soll bzw. begangen wurde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAB-26866

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