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OFD Münster

Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten, ;
Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Steuerpflichtigen mit mehreren Arbeitsverhältnissen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,

Mit seinen Urteilen vom XI R 11/03 (zusammenveranlagte Ehegatten) und XI R 54/03 (Steuerpflichtiger mit mehreren Arbeitsverhältnissen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) hat der BFH entschieden, dass bei der Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat oder bei denen der Steuerpflichtige zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.

Die Regelungen in R 106 Satz 2 und R 106 Satz 3 EStR sind mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar und gem. IV C 4 – S 2221 – 155/04, bis zur nächsten Änderung der EStR nicht anzuwenden.

Die Einkommensteuer-Programme werden zurzeit überarbeitet. Den Aufgriff betroffener Fälle bittet die OFD soweit möglich bis zum Abschluss der maschinellen Umsetzung der neuen Rechtsgrundsätze im Fachprogramm ESt (Programmfreigabe voraussichtlich zum ) zurückzustellen.

Sollte in dringenden Einzelfällen bereits vorher eine Änderung erforderlich sein, kann ein zutreffendes Ergebnis durch fo...

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