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BFH Beschluss v. - VI B 164/02

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 1664
BFH/NV 2004 S. 1664 Nr. 12
IAAAB-26932

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