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EnWG § 28r

Teil 3: Regulierung des Netzbetriebs

Abschnitt 3c: Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz

§ 28r Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Entgeltbildung; Abweichungsbefugnis der Bundesnetzagentur und Kündigungsrecht; Festlegungskompetenz

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