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SGB V § 106b

Viertes Kapitel: Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

Zweiter Abschnitt: Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten

Neunter Titel: Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung

§ 106b Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen

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