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SGB V § 111d

Viertes Kapitel: Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

Dritter Abschnitt: Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen

§ 111d Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Einnahmeausfällen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2, Verordnungsermächtigung

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