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SGB V § 130b

Viertes Kapitel: Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

Siebter Abschnitt: Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern

§ 130b Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel

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