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SGB V § 275b

Neuntes Kapitel: Medizinischer Dienst

Erster Abschnitt: Aufgaben

§ 275b Durchführung und Umfang von Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege durch den Medizinischen Dienst und Verordnungsermächtigung

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