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SGB V § 349

Elftes Kapitel: Telematikinfrastruktur

Fünfter Abschnitt: Anwendungen der Telematikinfrastruktur

Zweiter Titel: Elektronische Patientenakte

Zweiter Untertitel: Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 349 Übertragung von Daten in die elektronische Patientenakte durch weitere Zugriffsberechtigte; Anspruch der Versicherten auf Übertragung des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten in die elektronische Patientenakte

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