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SGB V § 79b

Viertes Kapitel: Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

Zweiter Abschnitt: Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten

Zweiter Titel: Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen

§ 79b Beratender Fachausschuss für Psychotherapie

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