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SGB V § 81a

Viertes Kapitel: Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

Zweiter Abschnitt: Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten

Zweiter Titel: Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen

§ 81a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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