Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SGB VI § 279

Fünftes Kapitel: Sonderregelungen

Erster Abschnitt: Ergänzungen für Sonderfälle

Elfter Unterabschnitt: Finanzierung

Zweiter Titel: Beiträge

§ 279 Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank