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FG München Urteil v. - 6 K 4326/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, HGB § 355

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Einstellung zivilrechtlich nicht existierender Darlehensforderungen in das Kontokorrentkonto

Leitsatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft Beträge, die ihr vom Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, zu ihren Lasten in das zwischen ihr und dem Geschäftsführer bestehende Kontokorrentkonto einstellt.

Fundstelle(n):
INF 2004 S. 809 Nr. 21
HAAAB-27216

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