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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 125/01

Tarifierung von Spielmatten (sog. Puzzle-Matten)

Leitsatz

Nach den objektiven Merkmalen und dem Verwendungszweck können Puzzle-Matten nicht als Spielzeug (Pos. 5903 KN) tarifiert werden, da sie zu den Bodenmatten (Pos. 3918 KN) gehören.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAB-27288

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