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BFH Beschluss v. - VII B 329/03

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 3, § 116

Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Einwand der materiell-rechtlichen Fehlerhaftigkeit des erstinstanzlichen Urt.; Begr. eines Antrags auf Terminverlegung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 1662
BFH/NV 2004 S. 1662 Nr. 12
DAAAB-27414

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