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BFH Urteil v. - VI R 33/97 BStBl 2004 II S. 1076

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2EStG § 19 Abs. 1SGB IV § 17 Abs. 1 Nr. 3BGB § 1093SachBezV vor 1996 § 1 Abs. 1 und Abs. 5

Bemessung des geldwerten Vorteils einer von einem Dritten kostenfrei überlassenen Luxuswohnung [BStBl 2004 II S. 1076]

Leitsatz

1. Nutzt eine Arbeitnehmerin aufgrund eines von einem Dritten unentgeltlich eingeräumten Wohnungsrechts eine Wohnung, stellt der Nutzungsvorteil Arbeitslohn dar, wenn er sich als Ertrag der Arbeit erweist.

2. Anders als bei der Einräumung eines Erbbaurechts fließen in einem solchen Fall die Einnahmen nicht bereits mit der Bestellung, sondern erst laufend mit der Nutzung zu.

3. Die durch Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV vorgesehenen Durchschnittswerte der SachbezV in der Fassung vor 1996 kamen nur für solche Sachbezüge in Betracht, für die sie nach Ermächtigungsgrundlage und Ziel der Regelung geschaffen waren. Hierzu zählte nicht der Vorteil, eine Wohnung mit außergewöhnlicher Ausstattung nutzen zu dürfen.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 1076
BB 2004 S. 2342 Nr. 43
BFH/NV 2004 S. 1594
BFH/NV 2004 S. 1594 Nr. 11
BStBl II 2004 S. 1076 Nr. 23
DB 2004 S. 2348 Nr. 44
DStR 2004 S. 1825 Nr. 43
DStRE 2004 S. 1319 Nr. 21
FR 2004 S. 1396 Nr. 24
HFR 2005 S. 16
INF 2004 S. 844 Nr. 22
KÖSDI 2004 S. 14394 Nr. 11
StB 2004 S. 441 Nr. 12
IAAAB-27661

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