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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 3524/02

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1 DA 74.1.2 DA-FamEStG

Auszahlung von Kindergeld an das Kind

Leitsatz

Erbringt der Kindergeldberechtigte durch die Haushaltsaufnahme gegenüber dem Kind Unterhaltsleistungen, die in ihrem Geldwert zumindest dem Kindergeldbetrag nach § 66 Abs. 1 EStG entsprechen, kommt eine sog. Abzweigung des Kindergeldes durch Auszahlung an das Kind gem. § 74 Abs. 1 EStG nicht in Betracht.

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Fundstelle(n):
SAAAB-27769

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