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BFH Beschluss v. - IX B 54/04

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 3, § 56

Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Verschuldensprüfung; § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erfasst nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens; keine Akteneinsicht nach Begründungsfristablauf

Fundstelle(n):
GAAAB-27802

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