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OFD Frankfurt am Main - S 2171 a A - 2 - St II 2.04

Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG führen

Bezug:

Fallen im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes höhere Aufwendungen an, ist die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nur im Rahmen der AfA abzugsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten oftmals schwierig.

Die Frage, was als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu beurteilen ist, richtet sich zunächst nach § 255 HGB. Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes kommen hier folgende Fallgruppen in Betracht:

  • Aufwendungen, die zur Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft geleistet werden (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB, Randziffern 1–16 des ESt-Kartei § 21 Fach 4 Karte 6),

  • Aufwendungen, die für eine Erweiterung des Gebäudes verausgabt werden (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB, Randziffern 19–24 des BMF-Schreibens a. a. O.) und

  • Aufwendungen, die zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen (sog. Standardhebung, § 255 Abs. 2 S. 1 HGB, Randziffern 25–32 des BMF-Schreibens a. a. O.).

Den handelsrechtlichen Herstellungskostenbegriff hat der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2003 für steuerliche Zwecke um den Tatbestand der „anschaffungsnahen Herstellungskosten” erweitert. Aufwendungen, die nach § 255 HGB nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen, können für...

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