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Verfassungsmäßigkeit der
Besteuerung der Einkünfte aus privaten
Wertpapierveräußerungsgeschäften und Termingeschäften im
Sinne des
§ 23 EStG;
Überblick
über die steuerliche Behandlung in den einzelnen
Veranlagungszeiträumen
OFD Münster mit Kurzinformationen Verfahrensrecht vom und Nr. 23/2004 vom
Das ) entschieden, dass § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist, soweit die Vorschrift Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass der Befund eines strukturellen Vollzugsdefizits sich nicht ohne weiteres auf die Folgejahre übertragen lässt, weil sich die einfachgesetzliche Lage mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 deutlich gewandelt hat. Für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1996 hat das Bundesverfassungsgericht keine Aussage getroffen.
In der folgenden Übersicht wird zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 23 EStG im Hinblick auf Wertpapierveräußerungsgeschäfte für die einzelnen Veranlagungszeiträume Stellung genommen. Verfahrensrechtliche Fragen zur erstmaligen vorläufigen Steuerfestsetzung, zur Endgültigkeitserklärung für bisher vorläufige Steuerfestsetzungen, zum Ruhen von Einspruchsverfahren und zur Aussetzung der Vollziehung werden ebenfalls beantwortet.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Behaltensfristen zum durch das StEntlG 1999/2000/2002 wird auf die K...