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BFH Beschluss v. - III B 59/84

Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) hatte nach dem Erlaß eines Vorbescheides im Verfahren des Klägers wegen Lohnsteuer-Jahresausgleichs 1978 mündliche Verhandlung sowie Akteneinsicht beim Amtsgericht K beantragt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 289
ZAAAB-27933

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