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BFH Beschluss v. - III E 1/85

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) begehrte Herabsetzung der Vermögensabgabe. Das zuständige Finanzamt (FA) lehnte dies jedoch ab. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 110
HAAAB-27939

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