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BFH Urteil v. - III R 29/80

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt ein Fuhrunternehmen. Im Juni 1975 verhandelte er mit der Firma A, einer Fachspedition für Fahrzeugtransporte, über die Anschaffung eines Spezialfahrzeugs zum Transport von PKW. Mit Schreiben vom 26. Juni 1975 bestätigte die Firma A die mit dem Kläger getroffene Vereinbarung wie folgt:

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Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 103
ZAAAB-27972

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