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BFH Urteil v. - II R 183/80

Die Kl`in., die als KG im Handelsregister eingetragen ist, betreibt die Verpachtung eines auf eigenem Grundbesitz eingerichteten Gewerbebetriebes. 1959 hatte die Kl`in. das Anwesen A-Straße mit Grund und Boden erworben. Mit diesem erworbenen Grundbesitz war ein Wassernutzungsrecht verbunden. Gleichzeitig hatte die Kl`in. eine gegenüber der Stadt X eingegangene Verpflichtung zur kostenlosen Abtretung bestimmter Grundstücksteile für Straßenbauzwecke übernommen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 388
LAAAB-28003

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