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BFH Urteil v. - I R 26/82

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat eine abgeschlossene Ausbildung als Zimmermann. Seit 1964 ist er ausschließlich als Gebäudeschätzer tätig. Er erstattet Wertgutachten für Gerichte, Banken und Versicherungsgesellschaften auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung - WertV - (vom 7. August 1961, BGBl I, 1183; vom 15. August 1972, BGBl I, 1417). Der Kläger ist nicht als Architekt zugelassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 81
LAAAB-28068

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