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BFH Urteil v. - I R 290/83

Streitig zwischen den Beteiligten war in erster Linie, ob die Klägerin, eine GmbH, an ihre Alleingesellschafterin durch Befreiung von einer privaten Verbindlichkeit verdeckt Gewinn ausgeschüttet hatte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 301
WAAAB-28073

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