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BFH Urteil v. - I R 58/82

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1978 zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind. Der klagende Ehemann betreibt ein Einzelhandelsgeschäft für Raumausstattung, in dem die klagende Ehefrau als Angestellte tätig ist. Im Streitjahr überwies der Ehemann das mit der Ehefrau vereinbarte Gehalt jeweils auf ein ihm gehörendes Bankkonto. Außerdem zahlte er Sozialversicherungsbeiträge für die Ehefrau in Höhe von 6 745 DM (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 83
BAAAB-28080

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