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BFH Urteil v. - I R 9/81

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, stellte in den Streitjahren (1966 bis 1969) Backwaren her. An der Klägerin waren B zu 75 v. H. und dessen Ehefrau zu 25 v. H. beteiligt. Geschäftsführer war B. Die im Betrieb der Klägerin anfallenden Arbeiten wurden von den Gesellschaftern erledigt; fremdes Personal wurde nicht beschäftigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 116
EAAAB-28092

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