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BFH Beschluss v. - IV B 1-4/85

Der Kläger hat beim Finanzgericht (FG) mehrere Klagen erhoben. Er hat die Richter A, B und C wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil sie gegen ihn bisher wissentlich nur Fehlurteile gefällt hätten. Sie hätten nicht darauf geachtet, daß die Akten vollständig gewesen seien; sie hätten ferner bei den Entscheidungen gewisse Unterlagen nicht berücksichtigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 92
NAAAB-28105

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