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BFH Urteil v. - IV R 101/83

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Alleinerbin ihres 1980 verstorbenen Ehemannes, mit dem sie im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft lebte. Zum Gesamtgut der Eheleute gehörte ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von rd. 68 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und 10 ha Waldfläche. 1981 übertrug die Klägerin diesen landwirtschaftlichen Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 410
BFH/NV 1987 S. 410 Nr. -1
QAAAB-28117

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