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BFH Urteil v. - IV R 16/83

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1973 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger ist Fuhrunternehmer und führt u.a. auch einen Raupen- und Baggerbetrieb. Die Klägerin betreibt eine Landwirtschaft und ermittelte ihren Gewinn daraus für das Wirtschaftsjahr 1973/74 gemäß § 12 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (GDL) und für das Wirtschaftsjahr 1974/75 nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) a. F.

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Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 208
AAAAB-28131

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