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BFH Urteil v. - IV R 170/84

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt u. a. eine Landwirtschaft. Die landwirtschaftliche Nutzfläche betrug in den Streitjahren über 100 ha, wobei ein Teil der Flächen zugepachtet war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 545
BFH/NV 1987 S. 545 Nr. -1
KAAAB-28132

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