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BFH Urteil v. - IV R 273/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als freier Erfinder tätig. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1978 und 1979 wies der Kläger neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeitnehmer der X-GmbH Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf der Grundlage von Einnahmen aus der Lizenzvergabe für die Erfindung eines . . . aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 505
BFH/NV 1987 S. 505 Nr. -1
AAAAB-28157

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