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BFH Urteil v. - IV R 88/83

Der Kläger und Revionskläger (Kläger) war Vorstandsmitglied der A-AG (im folgenden: AG). Sein Anstellungsvertrag vom 21. /24. November 1969 wurde aufgrund eines Aufsichtsratsbeschlusses vom 26. Juni 1973 bis zum 31. Dezember 1978 verlängert. Gleichzeitig wurde der Kläger für weitere fünf Jahre zum Vorstandsmitglied bestellt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 72
CAAAB-28178

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