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BFH Urteil v. - IX R 11/84

Der Kläger erhielt mit notariellem Vertrag 1976 von seiner Mutter ein Hausgrundstück übertragen. Er räumte seiner Mutter gleichzeitig an der Wohnung im Erdgeschoß ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht ein, das nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Das Finanzamt (FA) rechnete bei der Einkommensteuerveranlagung für das Streitjahr 1978 den Nutzungswert dieser Wohnung dem Kläger zu. Die vom Kläger nach insoweit erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) als unbegründet abgewiesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 326
UAAAB-28198

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