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BFH Urteil v. - IX R 1/78

Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Sie haben einen im Jahre 1958 geborenen Sohn. Ihr Nettoeinkommen betrug im Streitjahr 1974 rd. 22 000 DM.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 33
LAAAB-28204

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