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BFH Beschluss v. - IX R 56/81

Streitig war die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen für das zweite bis vierte Kalendervierteljahr 1980. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) lehnte die Anpassung ab. Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) nach Durchführung eines Erörterungstermins insoweit statt, als es das FA verpflichtete, die Vorauszahlungen herabzusetzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 354
JAAAB-28222

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