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BFH Beschluss v. - IX R 69/82

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 1975 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist aufgrund notariell beurkundeten Testaments Alleinerbe seiner Tante A. Den wesentlichen Nachlaß bildete das in B gelegene Hausgrundstück. Dem Kläger war als Vermächtnis auferlegt, aus dem Hausgrundstück einen Betrag von . . . DM an einen Vetter zu zahlen. Diese Summe war aus den Mieteinnahmen des Hauses in zehn Jahren aufzubringen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 93
YAAAB-28230

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