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BFH Beschluss v. - VIII R 21/84

Die Klägerin ist eine KG. Gegenstand ihres Unternehmens war in den Streitjahren der Betrieb einer Baumschule und der Vertrieb von Baumschulpflanzen aller Art sowie der Handel mit einschlägigen Waren einschließlich aller Artikel des gärtnerischen Bedarfs.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 39
PAAAB-28327

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