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BFH Beschluss v. - VIII R 263/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte beim Finanzamt (FA) die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs für das Jahr 1975 beantragt. Da das FA im Bescheid über Lohnsteuer-Jahresausgleich die geltend gemachten Werbungskosten zum Teil nicht anerkannte, legte der Kläger Einspruch ein, der zum Erlaß eines geänderten Bescheids führte.

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Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 175
ZAAAB-28341

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